Haftpflichtversicherungssystem -
Gruppenvertrag Notarkassen

Nach § 113 Abs. 3 Nr. 3 BNotO führen die Notarkasse München und die Ländernotarkasse Leipzig die Pflichtversicherungen der Notare und Notarkammern in ihrem Tätigkeitsbereich einheitlich durch.
Zu diesem Zweck unterhalten sie jeweils einen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungsvertrag,
der u.a. die Berufshaftpflichtversicherung der Notare mit der Mindestversicherungssumme von € 500.000,00, die daran anknüpfende Anschlussversicherung zur Erhöhung der Versicherungssumme auf € 1 Mio. sowie die Haftpflichtversicherung für Notariatsverwalter und Notarassessoren umfasst. In diesen Verträgen ist jeweils die Notarkasse Versicherungsnehmerin und die Notare sind versicherte Personen. Es handelt sich um eine Versicherung für fremde Rechnung gemäß § 43 VVG.

Der Notarversicherungsfonds betreut für die Ländernotarkasse Leipzig den Haftpflichtversicherungsvertrag, den sie für die Notare in den Notarkammern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen unterhält. Im Rahmen dieser Vertragsbetreuung bearbeitet der Notarversicherungsfonds alle nach dem 01.09.2007 verursachten Schadenfälle und nimmt statistische Auswertungen vor.